Zurückschneiden von Bäumen und Hecken
Die Vegetation zeigt sich derzeit besonders wachstumsfreudig. Während der Rasen regelmässig gemäht werden muss, entwickeln sich auch Bäume, Sträucher und Hecken sehr schnell.
Insbesondere im Strassenraum ist eine freie Sicht für die Verkehrssicherheit zentral. Wenn Pflanzen die Sicht auf Strassen, Wege oder die Strassenbeleuchtung beeinträchtigen, können gefährliche Situationen für alle Verkehrsteilnehmenden entstehen – insbesondere auch für Fussgängerinnen und Fussgänger.
Gemäss Strassengesetz ist ein Abstand von mindestens 50 cm ab Fahrbahnrand einzuhalten. Zudem muss bei überhängenden Ästen eine Durchfahrtshöhe von 4,5 Metern gewährleistet sein. Das Ablagern von Schnittgut und Grüngut im Wald ist nicht gestattet.
Wir danken allen für die Mithilfe!