Neue biometrische Identitätskarte ab 2. November 2026

29. Oktober 2026

Ab dem 2. November 2026 kann in der Schweiz die neue biometrische Identitätskarte (ID) beantragt werden. Sie ist mit einem elektronischen Chip ausgestattet, auf dem unter anderem das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert sind. Dadurch bietet sie einen verbesserten Schutz vor Fälschungen und Missbrauch.

Die wichtigsten Informationen im Überblick:

  • Bisherige ID bleibt gültig: Bereits ausgestellte Identitätskarten behalten ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Austausch ist nicht notwendig.

  • Freiwillige Wahl: Auch künftig kann zwischen der bisherigen Identitätskarte ohne Chip und der neuen biometrischen ID gewählt werden.

  • Reisen ins Ausland: Für Reisen innerhalb der EU wird die neue biometrische ID empfohlen. Bereits ausgestellte Identitätskarten ohne Chip bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum für Reisen gültig.

  • Unveränderte Gebühren: Die neue biometrische ID kostet gleich viel wie die bisherige Identitätskarte.

Die Beantragung erfolgt wie bisher über die kantonalen Ausweiszentren. Im Kanton Bern ist dafür eine vorgängige Terminreservation notwendig.

Weitere Informationen zur neuen Identitätskarte sowie zur Terminvereinbarung finden Sie auf der Website des Kantons Bern:

www.pass-id.sid.be.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.