Bauverwaltung
Übersicht Baubewilligungsverfahren: Was gehört alles zum Baubewilligungsverfahren? In einer vereinfachten Übersicht beinhaltet dieses folgende Verfahrensschritte:
- Eingabe des Baugesuchs bei der Bauabteilung: Der Zeitpunkt der Eingabe ist der Eingang des Papierdossiers und nicht das Abschicken des eBau-Dossiers. Beachten Sie, dass mit der Baueingabe auch die Profile gestellt sein müssen.
- Vorläufig formelle Prüfung der eingereichten Baugesuchsunterlagen:
Die vorläufig formelle Prüfung erfolgt in der Regel innert 7 Arbeitstagen seit Eingang des Baugesuchs. Darin wird geprüft, ob die eingereichten Unterlagen den Formvorschriften entsprechen und alle erforderlichen Gesuche, Projektpläne, Berechnungen, Ausnahmegesuche zur Beurteilung des projektierten Bauvorhabens unterzeichnet vorliegen. - Materielle Prüfung der eingereichten Baugesuchunterlagen:
Die vorläufig materielle Prüfung erfolgt in der Regel innert 10 Arbeitstagen nach Abschluss der vorläufig formelle Prüfung. Hält das projektiere Bauvorhaben die bau- und planungsrechtlichen Vorschriften ein, kann das Baubewilligungsverfahren gestartet werden. Die Baubewilligungsbehörde fordert die entsprechenden Amts- und Fachstellen zur Einreichung ihrer Berichte auf. Die Ämter haben in der Regel 30 Tage Zeit ihre Berichte bei der Baubewilligungsbehörde einzureichen. Die Bekanntmachung des projektieren Bauvorhabens mittels Publikation im Amtsanzeiger oder Avisierung der betroffenen Nachbarn mit eingeschriebenem Brief, erfolgt parallel dazu und dauert ebenfalls 30 Tage. Danach erfolgt die Prüfung der eingegangenen Amts- und Fachberichte sowie allfälliger Einsprachen. Nach der Bereinigung sowie dem Beschluss durch die zuständige Leitbehörde kann der Bauentscheid eröffnet werden. - Nützliche Hinweise zum Verfahrensablauf: Kleine Baugesuche werden in der Regel nicht im Amtsanzeiger publiziert. Die betroffene Nachbarschaft wird durch die Baubewilligungsbehörde direkt mit eingeschriebenem Brief avisiert. Auf eine Avisierung der Nachbarschaft kann verzichtet werden, wenn diese dem Vorhaben schriftlich zugestimmt hat.
Wir empfehlen der Bauherrschaft, die direkten Nachbarschaften über ihr Bauvorhaben zu informieren. Durch die vorgängige Information können oft Einsprachen vermieden werden.
Unsere Empfehlung: Reichen Sie die Baugesuchsunterlagen immer in eBau sowie wie zweifacher Ausführung unterzeichnet in Papierform bei der Gemeindeverwaltung Brüttelen ein. Achten Sie bitte darauf, dass sämtliche Unterlagen im Original, massstabsgetreu und mit den erforderlichen Unterschriften versehen sind. Gerne können Sie sich vorgängig mit uns in Verbindung setzen, damit wir Sie bereits vor der Baueingabe unterstützend beraten können.
Kontakt
Kommunalpartner AGBauverwaltung
Lindacherstrasse 15
3038 Kirchlindach
Tel. 031 544 76 85
y.leiser@kommunalpartner.ch
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