Die Geburt eines Kindes muss in der Regel innerhalb von drei Tagen dem Zivilstandsamt gemeldet werden. Ist die Geburt in einem Spital oder Geburtshaus erfolgt, übernimmt dies die Institution. Bei einer Hausgeburt müssen die Eltern oder die anwesenden medizinischen Fachpersonen (z.B. Hebamme) die Meldung beim Zivilstandsamt des Geburtsortes veranlassen. Nach der Meldung durch das Zivilstandsamt werden die Einwohnerdienste Ihrer Wohngemeinde informiert. 

Sie müssen also grundsätzlich nicht selbst bei der Gemeinde aktiv werden. Bei Fragen helfen wir aber gerne weiter. 

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