Hundetaxe
Die Gemeinde erhebt eine Hundetaxe gemäss Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes.
Taxpflichtig sind die Hundehalterinnen und Hundehalter, welche am 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben. Die Gebühr mit Gebührentarif festgelegt, die Höhe der Taxe ist für alle Hunde gleich.
Wir bitten alle Hundebesitzer, ihre Hunde bei der Gemeinde anzumelden und uns auch allfällige Mutationen mitzuteilen (Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie den Tod des Hundes). Auch sind diese Angaben zusätzlich direkt der AMICUSExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu melden.
Mit der Anmeldung des Hundes kann auch eine Hundemarke bezogen werden.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Finanzverwaltung | 032 313 15 20 | finanz@bruettelen.ch |