Im Kanton Bern ist jede Gemeinde verpflichtet, die Amtliche Vermessung laufend zu pflegen und zu aktualisieren. Diese Vermessung bildet die rechtlich verlässliche Grundlage für Grundstücksgrenzen, Grundbuchpläne, Baugesuche, Parzellierungen und weitere Geoinformationen. Die Aufgabe der laufenden Nachführung der Daten (z. B. bei Grenzänderungen oder neuen Gebäuden) übernehmen sogenannte Nachführungsgeometerinnen bzw. Nachführungsgeometer, die von den Gemeindebehörden gewählt bzw. beauftragt werden. Sie erstellen die erforderlichen Pläne für das Grundbuch, führen Änderungen durch und erteilen auf Wunsch Auskünfte zu Grundstücksangaben.

Die Daten der amtlichen Vermessung bilden die rechtliche Basis für Eigentumsverhältnisse und zahlreiche Planungsprozesse und dienen als amtliche Geodatenquelle für Behörden, Planende und die Öffentlichkeit.

Ihr Kreisgeometer – RSW AG, Zweigniederlassung Ins

In unserer Region übernimmt die RSW AG mit Sitz in Ins (Zweigniederlassung Moosgasse 31) die Aufgaben als kreisgeometrisches Büro / Vermessungsdienstleister für Gemeinden – inklusive amtlicher Vermessung, Nachführung, Geoinformation sowie weiteren vermessungstechnischen Dienstleistungen.

Kontakt RSW AG – Zweigniederlassung Ins:
Moosgasse 31, 3232 Ins BE
032 312 70 70
ins@rswag.ch
https://www.rswag.ch/Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (Unternehmen und Leistungen)

Wann wird der Geometer benötigt?

  • Wenn Sie eine Grenzbereinigung oder Grenzfestlegung benötigen
  • Für Situationspläne oder Baugesuchspläne
  • Bei Grundstücks- oder Liegenschaftsangaben aus dem Amtlichen Vermessungswerk
  • Wenn Daten der Amtlichen Vermessung aktualisiert werden müssen