Lebensbescheinigung
Eine Lebensbescheinigung ist ein amtliches Dokument, mit dem bestätigt wird, dass eine Person zum Zeitpunkt der Ausstellung lebt. Sie wird häufig von Pensionskassen, Sozial- oder Rentenversicherungen, Behörden oder ausländischen Institutionen verlangt.
Ausstellung
Die Lebensbescheinigung wird durch die Gemeindeverwaltung ausgestellt. Voraussetzung ist, dass die betroffene Person persönlich vorspricht und sich mit einem gültigen amtlichen Ausweis (z. B. Identitätskarte oder Pass) ausweist.
Gebühren
Für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung wird in der Regel eine Gebühr gemäss Gebührenreglement der Gemeinde erhoben. Auskunft über die aktuelle Gebühr erteilt die Gemeindeverwaltung.
Hinweis
Bitte klären Sie vorab, ob das empfangende Amt oder die Institution ein eigenes Formular verlangt oder eine beglaubigte Unterschrift erforderlich ist.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerkontrolle | 032 313 15 20 | einwohnerkontrolle@bruettelen.ch |