Ein Strafregisterauszug gibt Auskunft darüber, ob eine Person im Schweizerischen Strafregister eingetragen ist. Er wird häufig verlangt, z. B.:

  • bei Stellenantritten,
  • für ehrenamtliche Tätigkeiten,
  • im Rahmen von Bewilligungen oder
  • für Auslandsaufenthalte.

Beantragung

Der Strafregisterauszug wird nicht durch die Gemeinde ausgestellt, sondern durch das Bundesamt für Justiz. Die Beantragung ist möglich:

  • online über das offizielle Portal des Bundes oder
  • am Postschalter (mit amtlichem Ausweis).

Weitere Informationen und Online-Bestellung:
https://www.strafregister.admin.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Auskünfte

Bei allgemeinen Fragen zum Vorgehen unterstützen wir Sie gerne, können jedoch keine Strafregisterauszüge ausstellen.