Ein Wohnungswechsel - auch innerhalb der Gemeinde Brüttelen - muss der Gemeindeverwaltung gemeldet werden, damit die Einwohnerregister korrekt geführt werden können.

Meldepflicht

Der Umzug ist der Gemeindeverwaltung Brüttelen in der Regel innert 14 Tagen nach dem Umzug zu melden. Die Meldung ist auch erforderlich, wenn sich lediglich die Adresse innerhalb der Gemeinde ändert.

Was ist zu melden?

  • Neue Adresse
  • Datum des Umzugs
  • Betroffene Personen (auch Kinder)

Je nach Situation können weitere Angaben oder Unterlagen erforderlich sein.

Warum ist die Meldung wichtig?

Die korrekte Erfassung der Adresse ist notwendig für:

  • amtliche Zustellungen
  • Steuer- und Abstimmungsunterlagen
  • weitere behördliche Abläufe

Zugehörige Objekte