Zuzug
Wer neu in die Gemeinde Brüttelen zieht, ist verpflichtet, sich bei der Gemeindeverwaltung anzumelden, damit der Wohnsitz korrekt im Einwohnerregister erfasst werden kann.
Meldepflicht
Der Zuzug muss in der Regel innert 14 Tagen nach dem Einzug gemeldet werden. Die Anmeldung ist für alle zuziehenden Personen erforderlich, auch für Kinder.
Anmeldung über eUmzug
Die Anmeldung kann einfach und bequem online über das offizielle Portal eUmzug erfolgen.
Online-Anmeldung:
https://www.eumzug.swissExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Alternativ ist die Anmeldung auch persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung möglich.
Hinweis für ausländische Staatsangehörige
Für ausländische Staatsangehörige mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung sind in der Regel zusätzliche Unterlagen erforderlich (z. B. Ausländerausweis, Arbeitsvertrag, Nachweise, Formulare).
In den meisten Fällen ist eine persönliche Vorsprache am Schalter zwingend notwendig, da die Anmeldung nicht vollständig über eUmzug erfolgen kann.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerkontrolle | 032 313 15 20 | einwohnerkontrolle@bruettelen.ch |