Grenzabstände
Beim Bauen oder Pflanzen in der Nähe von Grundstücksgrenzen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzabstände eingehalten werden. Diese gelten sowohl für Gebäude als auch für Bäume, Sträucher und andere Bepflanzungen.
Die genauen Regelungen richten sich nach den kantonalen Vorschriften des Kantons Bern sowie allfälligen kommunalen Bestimmungen.
Wenn Sie Fragen zu den geltenden Abständen haben oder unsicher sind, welche Regeln in Ihrem konkreten Fall gelten, unterstützt Sie unsere Bauverwaltung gerne.
Bitte wenden Sie sich frühzeitig an uns – wir helfen Ihnen weiter oder prüfen für Sie die entsprechenden kantonalen Vorgaben.