Im Kanton Bern sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Feuerungs- und Abgasanlagen gesetzlich verpflichtet, diese regelmässig reinigen und kontrollieren zu lassen, damit Sicherheit, Brandschutz und Emissionswerte gewährleistet sind. Es gibt kein Kaminfeger-Monopol. Hausbesitzer können frei wählen, welche konzessionierte Kaminfegerin oder welchen konzessionierten Kaminfeger sie beauftragen möchten. Dabei liegt die Verantwortung für die fristgerechte Reinigung und Kontrolle der Feuerungsanlage bei den Eigentümerinnen und Eigentümern selbst.

Die gesetzlichen Grundlagen und technischen Details sind in der Feuerschutz- und Feuerwehrverordnung sowie kantonalen Kaminfegerweisungen geregelt. Zudem gelten für Feuerungs- und Heizanlagen amtliche Feuerungskontrollen nach den Vorgaben zur Luftreinhaltung, mit definierten Prüfintervallen je nach Anlage.

Wichtig:

  • Eigentümer müssen einen konzessionierten Kaminfeger beauftragen.

  • Die Reinigung und Kontrolle dient der Brandsicherheit und der Einhaltung von Emissionsvorgaben.

Weitere gesetzliche Informationen, die Liste der konzessionierten Kaminfegerbetriebe im Kanton Bern und praktische Hinweise zur Feuerungskontrolle sind auf der Webseite der Gebäudeversicherung Bern (GVB) zu finden: 

www.gvb.ch/kaminfeger (offizielle Seite der Gebäudeversicherung Bern)