Kehrichtgebühren
Im Kanton Bern gilt für die Entsorgung von Haushaltskehricht das Verursacher-Prinzip: Die Kosten für Sammlung, Transport und Entsorgung werden nicht über die Gemeindesteuern, sondern durch direkte Gebühren für die Nutzerinnen und Nutzer gedeckt. Gemeinden organisieren die Abfallentsorgung und legen die Grundgebühr sowie das System der Kehrichtsäcke nach kantonalen Vorgaben fest. Damit wird auch ein Anreiz geschaffen, Abfall zu vermeiden und richtig zu sortieren.
In vielen Gemeinden – so auch in Brüttelen – ist die Entsorgung an offizielle Kehrichtsäcke gebunden: Diese enthalten bereits die Entsorgungsgebühr und müssen an den offiziellen Sammelterminen bereitgestellt werden, damit der Kehricht abgeholt wird.
Bezug der offiziellen Gebührensäcke
Die offiziellen AVAG-Gebührensäcke und –marken können in der Gemeindeverwaltung Brüttelen sowie bei Verkaufsstellen im Detailhandel in den umliegenden Gemeinden erworben werden.
Gebühren in der Gemeinde Brüttelen
Zusätzlich zu den Sackgebühren gilt in Brüttelen eine jährliche Grundpauschale für die Abfallentsorgung.
Weitere Infos & Abfallkalender
Detaillierte Informationen zur Kehrichtentsorgung, zum Abfallkalender mit Abfuhrterminen und zu Sammelstellen sind auf unserer Homepage zu finden.