Liegenschaftssteuer
Die Liegenschaftssteuer ist eine kantonal geregelte Objektsteuer, welche auf dem amtlichen Wert von Grundstücken und Gebäuden erhoben wird. Steuerpflichtig sind die Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften, unabhängig davon, ob diese selbst genutzt oder vermietet werden.
Rechtliche Grundlagen
Die Erhebung der Liegenschaftssteuer richtet sich nach dem Steuergesetz des Kantons Bern. Die Gemeinden sind berechtigt, diese Steuer zu erheben und den Steuersatz innerhalb des kantonal vorgegebenen Rahmens festzulegen.
In der Gemeinde Brüttelen ist die Liegenschaftssteuer im Liegenschaftssteuerreglement geregelt, welches von der Gemeindeversammlung beschlossen wird. Es gelten jeweils die aktuellen Bestimmungen des gültigen Reglements.
Bemessung und Erhebung
Die Steuer wird auf Grundlage des amtlichen Wertes der Liegenschaft berechnet und in der Regel jährlich erhoben. Sie wird zusätzlich zu den Einkommens- und Vermögenssteuern geschuldet.
Hinweis zu Eigentümerwechseln
Aufgrund aktuell längerer Bearbeitungsfristen beim Kanton Bern kann es vorkommen, dass bei einem Eigentümerwechsel die Rechnung für die Liegenschaftssteuer noch der bisherigen Eigentümerschaft zugestellt wird, obwohl die Liegenschaft bereits übertragen wurde.
In solchen Fällen wird die Veranlagung nachträglich korrigiert und ein zu Unrecht bezahlter Betrag zurückerstattet, sobald der Eigentümerwechsel kantonal bereinigt ist.
Betroffene Personen können sich zudem bei der Gemeindeverwaltung melden, um die Zahlungsfrist vorübergehend aussetzen zu lassen, bis die Anpassung offiziell erfolgt ist.
Weitere Informationen
Detaillierte Auskünfte zur Liegenschaftssteuer, zu den geltenden Bestimmungen und zur Veranlagung erteilt die Gemeindeverwaltung Brüttelen.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Finanzverwaltung | 032 313 15 20 | finanz@bruettelen.ch |