Siegelung (Todesfall)
Im Kanton Bern ist bei einem Todesfall die Siegelung obligatorisch. Es handelt sich dabei um eine amtliche Handlung von Gesetzes wegen, die unabhängig von der Vermögenssituation erfolgt. Die Siegelung dient nicht in erster Linie dem Verschliessen von Vermögenswerten, sondern der formellen Feststellung und Sicherung des Nachlasses im Rahmen des gesetzlichen Verfahrens.
Ablauf
Nach der Meldung eines Todesfalls leitet die Gemeindeverwaltung die notwendigen Schritte ein. Die betroffenen Angehörigen werden durch die Gemeindeverwaltung kontaktiert, um einen Termin für die Siegelung zu vereinbaren, sofern nicht bereits im Vorfeld Kontakt aufgenommen wurde. Die Siegelung wird durch die zuständige Behörde durchgeführt und bildet einen Bestandteil des ordentlichen Nachlassverfahrens.
Wichtiger Hinweis
Angehörige müssen die Siegelung nicht selbst beantragen. Die Durchführung erfolgt automatisch von Amtes wegen.
Auskünfte
Bei Fragen zur Siegelung oder zum weiteren Vorgehen im Todesfall steht die Gemeinde Brüttelen den Angehörigen gerne beratend zur Seite.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeindeschreiberei | 032 313 15 20 | gemeinde@bruettelen.ch |