Solaranlagen
Solaranlagen (Photovoltaik- und Solarthermieanlagen) leisten einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung und zur Reduktion von CO₂-Emissionen. Der Kanton Bern fördert den Ausbau erneuerbarer Energien.
Bewilligungspflicht
Im Kanton Bern sind Solaranlagen auf bestehenden Dächern in vielen Fällen baubewilligungsfrei, sofern:
- sie sich gut ins Dach integrieren,
- nur eine gewisse Grösse aufweisen
- das Erscheinungsbild des Gebäudes nur geringfügig verändern
- und sich das Gebäude nicht in einem Schutzgebiet befindet (z. B. Ortsbildschutz oder Denkmalpflege).
In besonderen Situationen (z. B. Fassadenanlagen, Neubauten, Schutzobjekte) ist weiterhin eine Baubewilligung erforderlich. Eine vorgängige Abklärung wird empfohlen.
Meldepflicht (eBau)
Auch bewilligungsfreie Solaranlagen sind meldepflichtig. Die Meldung muss vor der Ausführung über das kantonale Bauportal eBau erfolgen. Die Gemeinde prüft im Rahmen des Meldeverfahrens, ob die Voraussetzungen für die Bewilligungsfreiheit erfüllt sind oder ob ein ordentliches Baugesuch notwendig ist.
Förderung
Solaranlagen können von kantonalen und nationalen Förderprogrammen profitieren. Die Förderbedingungen richten sich nach den jeweils geltenden Bestimmungen.
Beratung und Auskunft
Für Fragen zur Bewilligungs- oder Meldepflicht sowie zum Vorgehen über eBau steht die Bauverwaltung gerne beratend zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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