Testamente
Letztwillige Verfügungen (Testamente) können gegen eine Gebühr bei der Gemeindeverwaltung hinterlegt werden. Sie werden sicher im Tresor der Gemeinde verwahrt.
Das Testament ist in einem verschlossenen Briefumschlag, beschriftet mit dem Namen der Verfasserin / des Verfassers und dem Datum des Testamentes persönlich am Schalter der Gemeindeschreiberei abzugeben. Sie erhalten von uns eine Empfangsbestätigung.
Die Gemeinde ist von Gesetzes wegen verpflichtet, hinterlegte Testamente nach dem Tod der Verfasserin / des Verfassers den gesetzlichen und eingesetzten Erben zu eröffnen.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeindeschreiberei | 032 313 15 20 | gemeinde@bruettelen.ch |