Todesfall
Ein Todesfall ist für Angehörige eine belastende Situation. Die Gemeindeverwaltung unterstützt Sie in dieser Zeit bei Bedarf mit Unterstützung zur Kontaktvermittlung oder Informationen zum Vorgehen.
Ärztliche Todesbescheinigung
Bei einem Todesfall zu Hause ist umgehend eine Ärztin / ein Arzt zu benachrichtigen, damit eine ärztliche Todesbescheinigung ausgestellt werden kann. Tritt der Tod im Spital oder Altersheim ein, erstellt dieses die ärztliche Todesbescheinigung.
Bestattungsdienste
Die Bestattungsdienste übernehmen das Einsargen und den Transport und kümmern sich um organisatorische Fragen im Zusammenhang mit der Bestattung. Adressen und Telefonnummern finden Sie im Telefonbuch und im Internet.
Meldung des Todesfalls
Ein Todesfall muss der Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Je nach Situation erfolgt die Meldung:
- durch ein Spital oder Pflegeheim,
- durch die Ärztin oder den Arzt,
- durch den Bestatter,
- oder durch die Angehörigen.
Aufgaben der Gemeindeverwaltung
Nach der Meldung eines Todesfalls übernimmt die Gemeindeverwaltung insbesondere:
- die amtliche Registrierung des Todesfalls,
- die Einleitung der gesetzlich vorgeschriebenen Siegelung,
- die Information der zuständigen kantonalen Stellen,
- sowie die Koordination weiterer administrativer Schritte.
Bestattung und weitere Schritte
Der von Ihnen beauftragte Bestattungsdienst unterstützt Sie bei der Organisation der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation) und hilft Ihnen, Ihre Wünsche als Angehörige zu wahren.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeindeschreiberei | 032 313 15 20 | gemeinde@bruettelen.ch |