Wochenaufenthalt
Als Wochenaufenthalterin oder Wochenaufenthalter gilt, wer sich aus beruflichen oder ausbildungsbedingten Gründen unter der Woche in einer anderen Gemeinde aufhält, den zivilrechtlichen Wohnsitz jedoch in einer anderen Gemeinde behält.
Meldepflicht
Ein Wochenaufenthalt in der Gemeinde Brüttelen ist der Gemeindeverwaltung zu melden. Die Anmeldung erfolgt in der Regel vor Aufnahme oder kurz nach Beginn des Wochenaufenthalts.
Erforderliche Unterlagen
Je nach Situation werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ausweis (ID oder Pass)
- Mietvertrag oder Wohnbestätigung
- Bestätigung der Heimat- oder Zuzugsgemeinde (Wochenaufenthalterbestätigung)
Dauer und Beendigung
Der Wochenaufenthalt ist zeitlich befristet. Änderungen oder die Beendigung des Wochenaufenthalts sind der Gemeindeverwaltung ebenfalls zu melden.
Auskünfte
Für Fragen zum Wochenaufenthalt und zu den erforderlichen Unterlagen stehen wir gerne zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerkontrolle | 032 313 15 20 | einwohnerkontrolle@bruettelen.ch |