Wohnsitzbescheinigung
Eine Wohnsitzbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das bestätigt, dass eine Person ihren aktuellen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Sie wird häufig von Behörden, Versicherungen, Arbeitgebern oder Banken verlangt.
Ausstellung
Die Wohnsitzbescheinigung wird durch die Gemeindeverwaltung ausgestellt. Voraussetzung ist, dass die betroffene Person im Einwohnerregister der Gemeinde eingetragen ist.
Die Bescheinigung kann:
- persönlich am Schalter, oder
- schriftlich / telefonisch
beantragt werden.
Gebühren
Für die Ausstellung wird eine Gebühr gemäss Gebührenreglement der Gemeinde erhoben.
Gültigkeit
Die Wohnsitzbescheinigung bestätigt den Wohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung. Eine zeitlich unbegrenzte Gültigkeit besteht in der Regel nicht.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerkontrolle | 032 313 15 20 | einwohnerkontrolle@bruettelen.ch |