• Braucht es ein Baugesuch für diesen Umbau- oder dieses Sanierungsprojekt?
  • Wie unterscheidet sich die kleine Baubewilligung von der ordentlichen Baubewilligung?
  • Welche Formulare und Anträge braucht es für die Einreichung einer Baubewilligung?
  • Wer ist zuständig für die Erteilung der Baubewilligung?
  • In welcher Zone steht diese Parzelle?
  • Gibt es noch Baulandparzellen in Brüttelen?
  • Kann ich eine Erdwärmesonde bohren lassen bei meinem Haus?
  • Existieren Bestimmungen für das Anbringen von Solarzellen auf meinem Dach?

Diese und ähnliche Fragen kann Ihnen die externe Bauabteilung der Gemeinde Brüttelen auf Anfrage gerne beantworten:
Kommunal Partner AG, Tel. 031 544 76 80, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Wir sind froh, wenn Sie ihr Bauprojekt vorgängig mit der Bauabteilung oder mit Vertretern der Baukommission besprechen und nötigenfalls eine schriftliche Voranfrage einreichen.

Viele wertvolle Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Kantons Bern unter Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) > und unter eBau Kanton Bern www.portal.ebau.apps.be.ch

Es lohnt sich auf jeden Fall, auf der Homepage der Seeländer Energieberatungsstelle zu stöbern. www.energieberatung-seeland.ch

Baugesuche sind elektronisch mittels eBau sowie den nötigen Formularen in zweifacher Ausführung, einem aktuellen Situationsplan des Geometers und Projektplänen bei der Gemeindeschreiberei Brüttelen einzureichen.

Wir freuen uns, Sie bei der Realisierung Ihres Bauvorhabens zu unterstützen.

Bauverwaltung Brüttelen und Mitglieder der Baukommission

 

Den aktuell gültigen Zonenplan der gemeinde Brüttelen finden Sie hier: Zonenplan Gemeinde Brüttelen